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Das AVS-Meldescheinsystem

Meldescheine anlegen & verwalten

Das Meldescheinsystem bietet Ihren Gästen viele Vorteile und noch mehr Urlaubserlebnisse. Deswegen sollen auch alle Gäste im Meldescheinsysthem eingetragen werden.

Personen ab 14 Jahren zahlen 2 € Kurtaxe pro Nacht. Jüngere Kinder zahlen keine Kurtaxe, müssen aber auch eingetragen werden. Denn nur dann bekommen Ihre Gäste jeweils eine Schmallenberger Sauerland Card. (Alle Leistungen der Schmallenberger Sauerland Card finden Sie hier.)

Auf dieser Seite haben wir Ihnen eine Reihe von Tipps und Hinweisen zum AVS-Meldescheinsystem zusammengestellt. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Wulff wenden.

Annette Wulf

Vermieter-Service, Meldewesen, Reservierungssystem (TOMAS), DTV Klassifizierung, Wander-Infrastruktur

 

+49 2972 9740-21

 

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Hinweise & Anleitungen zum AVS-Meldescheinsystem

Wir haben Ihnen Anleitungen zum Erstellen von Meldescheinen, Antworten zu häufig gestellten Fragen und Besonderheiten für online buchbare Betriebe und für Betriebe, die ihre Meldeschein-Rechnung von der Schmallenberger Sauerland Tourismus GmbH erhalten, zusammen gestellt.

Login des AVS-Meldescheinsystem

 


Wie sie einen Meldeschein anlegen, erfahren Sie in dieser Anleitung. Mithilfe von Screenshots zeigen wir Ihnen, wie sie Schritt für Schritt vorgehen.

 

Anleitung: Meldeschein anlegen

Häufig gestellte Fragen oder auftretende Probleme habe wir Ihnen in einer Übersicht zum Download zusammengestellt. Darin werden folgende Punkte erklärt:

  • Ich kann mich nicht am Meldescheinsystem anmelden.
  • Wie erstelle ich einen Gruppenmeldeschein? 
  • Ich kann den Meldeschein nicht speichern.
  • Die Begleitperson wird nicht gespeichert.
  • Das Feld „Geburtsdatum“ 
  • Bei ausländischen Gästen kann der Meldeschein nicht gespeichert werden. 
  • Wie kann ich einen Meldeschein ändern? 
  • Meine Gäste reisen zu verschiedenen Terminen an, bzw. ab. 
  • Der Meldeschein wurde gespeichert, kann aber nicht gedruckt werden. 
  • Feld „Autokennzeichen“

 

Häufig gestellte Fragen zum AVS-Meldescheinsystem

Sie können Ihren Gästen im AVS-Meldescheinsystem digitale Gästekarten aushändigen. Diese werden per Mail verschickt und Ihre Gäste können Sie in ihrem Wallet oder als PDF auf ihrem Handy speichern.

Diese digitalen Gästekarten können Sie für Einzelpersonen und für Gruppen mit maximal sechs Personen generieren.

Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an Frau Wullf.

Nur für Betriebe, die ihre Meldeschein-Rechnungen von der SST bekommen

Sie finden Ihre Rechnungen im AVS-Meldescheinsystem unter dem Punkt Rechnungseinsicht.

Nur für Betriebe, die ihre Meldeschein-Rechnungen von der SST bekommen

Sie können uns eine SEPA-Lastschrift für die Meldeschein-Rechnung, und ggf. auch für die Marketingpaket-Beiträge, erteilen.

 

SEPA-Lastschriftmandat

 

Sie als Beherbergungsbetrieb haben (unabhängig von der Bettenanzahl) die Pflicht zur Anmeldung Ihrer Gäste. Die wichtigsten Punkte aus dem Bundesmeldegesetz haben wir noch einmal zusammengefasst. 

Es sind sämtliche Daten des Hauptreisenden zu erfassen, im einzelnen sind dies:

• Datum der Ankunft und voraussichtliche Abreise
• Familiennamen
• Vornamen
• Geburtsdatum
• Staatsangehörigkeit
• Anschrift.

Die Erfassung der kompletten Daten bei mitreisenden Angehörigen ist nicht erforderlich, allerdings ist deren Anzahl einzugeben. Andere Mitreisende (Nichtangehörige) sind namentlich zu erfassen. 

Bei allen (!) ausländischen Gästen, auch bei mitreisenden Angehörigen, ist die ID-Nummer des Reisedokumentes zu erfassen. Das Dokument ist zu überprüfen. 

Der Beherbergungsbetrieb hat die Meldescheine für eine Frist von einem Jahr aufzubewahren und dann innerhalb von 3 weiteren Monaten zu vernichten. 

Der Meldeschein muss vom Gast handschriftlich unterschrieben werden. 

Alle Details der Meldepflicht

Nur für online buchbare Betriebe

Sie können den Medeschein direkt im T-Manager generieren.

 

Anleitung: Meldescheindruck (AVS) aus dem TOMAS-System